Dienstag , 16 April 2024

Zahlen und Fakten

Die Sicherheitswirtschaft ist ein bedeutender Arbeitgeber in Deutschland. Laut Angaben des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gibt es mehr als 250.000 Beschäftigte in der Branche (Stand 2021). Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Umsatz

Die Sicherheitsbranche verzeichnet ebenfalls einen hohen Umsatz. Im Jahr 2020 betrug der Gesamtumsatz der Sicherheitsunternehmen in Deutschland rund 10,7 Milliarden Euro. Dies verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz der Branche.

Täkigkeitsbereiche

Die Sicherheitswirtschaft umfasst verschiedene Tätigkeitsbereiche, darunter Objektschutz, Veranstaltungssicherheit, Geld- und Werttransport, Personenkontrollen, Detektivdienste und Cybersecurity. Dadurch bietet die Branche eine Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten und Karrierewegen. Die Sicherheitswirtschaft profitiert von den Fortschritten in der Technologie. Moderne Sicherheitssysteme, Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmsysteme sind nur einige Beispiele für innovative Technologien, die in der Branche eingesetzt werden, um die Sicherheit zu verbessern und effektivere Lösungen anzubieten. Es gibt verschiedene Ausbildungswege und Qualifizierungen, die den Anforderungen der Sicherheitsbranche gerecht werden, wie z.B. die Sicherheitskraft gemäß §34a GewO, die IHK Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder der Meister für Schutz und Sicherheit. Eine fundierte Ausbildung ist entscheidend, um qualifizierte Sicherheitskräfte auszubilden, die den vielfältigen Anforderungen gerecht werden können.

Bedeutung für die Wirtschaft

Sicherheitsdienstleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens in Deutschland. Sie tragen zur Gewährleistung von Sicherheit und Schutz bei Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Veranstaltungen bei. Die Sicherheitswirtschaft spielt somit eine entscheidende Rolle für das Funktionieren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das deutsche Bewachungsgewerbe unterliegt verschiedenen rechtlichen Regelungen und Institutionen. Hier sind die wichtigsten:

  1. Gewerberecht: Das Bewachungsgewerbe in Deutschland unterliegt dem Gewerberecht. Gemäß der Gewerbeordnung (GewO) ist die Bewachungstätigkeit ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Um als Sicherheitsdienstleister tätig zu sein, müssen Unternehmen eine behördliche Erlaubnis beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  2. Ordnungsbehörden: Die Zuständigkeit für die Überwachung des Bewachungsgewerbes liegt bei den lokalen Ordnungsbehörden, meist den Gewerbeämtern oder Ordnungsämtern. Sie prüfen die Zuverlässigkeit der Unternehmer und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zudem nehmen sie die Aufgabe der Erteilung der Gewerbeerlaubnis wahr.

  3. Industrie- und Handelskammern (IHK): Die IHKs spielen eine wichtige Rolle in der Sicherheitswirtschaft. Sie sind zuständig für die Ausstellung von Sachkundeprüfungen, die Sicherheitsmitarbeiter absolvieren müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Die IHKs bieten auch Beratung und Unterstützung für Unternehmen in der Sicherheitsbranche an.

  4. Berufsgenossenschaften: Sicherheitsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert zu sein. Die Berufsgenossenschaften sind für den Arbeitsschutz und die Unfallversicherung der Beschäftigten zuständig. Sie bieten Unterstützung und Präventionsmaßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  5. Tarifverträge und Arbeitnehmervertretungen: In der Sicherheitswirtschaft gibt es verschiedene Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen und Löhne regeln. Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Interessenvertretung der Beschäftigten und der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen und Zuständigkeiten sich je nach Bundesland in Deutschland unterscheiden können. Daher ist es ratsam, sich bei den entsprechenden Behörden und Institutionen in deinem konkreten Zuständigkeitsbereich über die genauen Regelungen zu informieren.