Chancen für Ältere und Geringqualifizierte
Mit dem Sonderprogramm WeGebAU der Agentur für Arbeit wird Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer in Unternehmen gefördert.
Das Programm soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten wecken und ist als Impulsgeber gedacht. Damit soll die Entstehung von Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung vermieden und die Beschäftigungschance der Arbeitnehmer verbessert werden.
Förderung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren
Mit diesem Zuschuss soll Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden.
Wer wird gefördert?
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber die Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung.
Förderung für Ungelernte und Geringqualifizierte
Mithilfe dieses Zuschusses können sich ungelernte Mitarbeiter und Arbeitnehmer, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind, weiterqualifizieren,
ohne dass das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden muss.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer,
– die bisher keinen Berufsabschluss erworben haben bzw. Geringqualifizierte, die nicht in einem Beruf tätig sind.
– die sich im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbilden.
– die wegen der Teilnahme an einer Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen können.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt
einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.