Vorwort
Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) bei Geschossflächen von mehr als 5.000 qm sowie die Verkaufsstättenverordnungen (VkVO) der Bundesländer ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Diese beauftragte Person unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes. Im Anschluss liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung des Brandschutzes im Unternehmen, insbesondere durch anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und ein betriebliches Brandschutzmanagement. Aufbauend erlernst Du den Umgang mit Bauplänen und die Grundlagen für Deine Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten. Im Rahmen einer Begehung erläutern Dir unsere Referenten, welche Probleme beim vorbeugenden Brandschutz in der Praxis entstehen können, und zeigen Lösungsansätze auf.
Zielgruppe
- Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren sollen
- Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten
- Mitarbeiter von Behörden, Kommunen und Versicherungen
Dauer der Ausbildung
64 Stunden, 8 Tage á 8 Unterrichtseinheiten (45 Min)
Inhalt der Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzrecht: Vorschriften, Regelwerke, Normen
- Brandlehre
- Entstehung von Bränden, Brandklassen
- Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren
- Baulicher Brandschutz
- Landesbauordnung, Sonderbauverordnung, Industriebaurichtlinie
- Baustoffe und Bauteile
- Lage und Aufteilung von Gebäuden
- Möglichkeiten zur Brandbekämpfung
- Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
- Bauliche Anlagen, Innenausbau, Einrichtungen
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
- Elektrische Anlagen
- Brandstiftung
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Aufgaben von Behörden und Versicherern
- Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren
- Brandschutzmanagement
- Brandschutzbeauftragte im vernetzten Betriebssystem
- Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation
- Beurteilung von Brandschutzkonzepten
- Übung zur Gefährdungsbeurteilung
- Kompetenz und Autorität des Brandschutzbeauftragten
- Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
- Wasserlöschanlagen
- Gaslöschanlagen, Pulver- und Schaumlöschanlagen
- Entrauchung
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzausbildung der Beschäftigten: Methodik und Didaktik
- Brandschutzkonzepte
- Feuerwehrpläne
- Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
- Planung einer Räumungsübung
- Alarmierung
- Personenrettung
- Feuergefährliche Arbeiten
- Brandrisiko
- Brandschutzordnung (A, B, C)
- Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
- Brandursachen
- Gefährdung von Personen je nach Anzahl und Verteilung im Betrieb
- Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf Löschmittel, Löscheinrichtungen und Organisation
- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Unterrichtszeiten
Mo- Do 08:30-16:00 Uhr
Zulassungsvoraussetzung
- 18 Jahre alt
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung und/oder
- längere Berufstätigkeit mit brandschutztechnischen Aufgaben
Fördermöglichkeiten
Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (BFD, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit usw.) möglich
Kosten
auf Anfrage
Abschluss
Brandschutzbeauftragter / Teilnahmebescheinigung des SAW-Bildungszentrums
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