Dienstag , 19 März 2024

Sachsen

Sachsen:

Weiterbildungs­scheck

  • Für das berufliche Vorankommen sind neben einer guten Ausbildung auch ständige Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wichtig. Mit einer individuellen Fortbildung können sich Fachkräfte weiterentwickeln und sich neue Ziele setzen.

    Unser „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. www.sab.sachsen.de.

Aufstiegs BaFöG (AFBG)

  • Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) will Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützen und Existenzgründungen fördern.

    Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

    Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss und einem Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Die Zuschussanteile variieren dabei je nach Förderart. Maßnahmebeiträge werden in Höhe von 40%, Unterhaltsbeiträge in Höhe von 50% als Zuschuss geleistet.