Dienstag , 19 März 2024

Nordrhein-Westfalen

Nord­rhein-West­falen: Bildungs­scheck bis 2 000 Euro

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in Betrieben in Nord­rhein-West­falen können pro Jahr einen Bildungs­scheck beantragen. Auch Berufs­rück­kehrer wie Frauen nach der Familien­phase können gefördert werden. Das gilt auch für Existenz­gründer inner­halb der ersten fünf Jahre ihrer Selbst­ständig­keit. Un- und Angelernten soll ermöglicht werden, einen Berufs­abschluss nach­zuholen. Kleine und mittel­stän­dische Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten dürfen die Förderung gesammelt für bis zu 20 ihrer Mitarbeiter beantragen.
  • Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen oder Schlüssel­qualifikationen vermitteln. Reine arbeits­platz­bezogene Anpassungs­maßnahmen, etwa eine Schulung an einer Maschine, zählen nicht dazu.
  • Wie wird gefördert? Nach einer verbindlichen Bildungs­beratung in einer der Beratungs­stellen des Landes wird ein Bildungs­scheck ausgestellt. Der deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal 2 000 Euro. Diese Förderhöchst­summe gilt bis Mitte 2015. Den Scheck löst der Antrag­steller bei einem der drei auf dem Schein vermerkten Kurs­anbieter ein.
  • Wer informiert? Die Beratungs­stellen unter www.bildungsscheck.nrw.de.