Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck bis 2 000 Euro
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in Betrieben in Nordrhein-Westfalen können pro Jahr einen Bildungsscheck beantragen. Auch Berufsrückkehrer wie Frauen nach der Familienphase können gefördert werden. Das gilt auch für Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit. Un- und Angelernten soll ermöglicht werden, einen Berufsabschluss nachzuholen. Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten dürfen die Förderung gesammelt für bis zu 20 ihrer Mitarbeiter beantragen.
- Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen, etwa eine Schulung an einer Maschine, zählen nicht dazu.
- Wie wird gefördert? Nach einer verbindlichen Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck ausgestellt. Der deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal 2 000 Euro. Diese Förderhöchstsumme gilt bis Mitte 2015. Den Scheck löst der Antragsteller bei einem der drei auf dem Schein vermerkten Kursanbieter ein.
- Wer informiert? Die Beratungsstellen unter www.bildungsscheck.nrw.de.
2014-12-25
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