Dienstag , 19 März 2024

Bildungsprämie

Bis zu 500,– Euro Prämiengutschein
Um die Bereitschaft zur Weiterbildung zu fördern, bietet die Bundesregierung im Rahmen der „Bildungsprämie“ einen Prämiengutschein an. Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,– Euro (oder 51.200,– Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten bis zu 500,– Euro, wenn sie mindestens die gleiche Summe selbst für ihre Weiterbildung aufbringen.

Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen:
Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmerspar-zulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.