Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse,
das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.
Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Deine persönliche Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Deiner Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Dir die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.
Weitere Informationen:
www.berufsfoerderungsdienst.org
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