Dienstag , 19 März 2024

Aufstiegs Bafög

Aufstiegs Bafög

Staatliche Zuschüsse für Fachwirte, Techniker etc. Alters- und einkommensunabhängige Förderungen bis zu 10.226,– Euro!

Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben dabei nicht nur angehende Meister, sondern auch Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.

Attraktive Förderung

Das Aufstiegs-Bafög wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 10.226,– Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:

1. Einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 30,5 %
2. Einem zinsgünstigen Darlehen, das Du jedoch nicht wahrnehmen müssen

Wichtige Informationen zum Darlehen:

1. Das Darlehen kannst Du, musst Du aber nicht in Anspruch nehmen.
2. Beim Nachweis der bestandenen Prüfung werden Dir 25 % der Darlehensschuld gestrichen.
3. Existenzgründer, die im Anschluss an die Weiterbildungsmaßnahme Mitarbeiter (auch Azubis) einstellen, bekommen ein weiteres Drittel der Darlehensschuld erlassen.