Dienstag , 19 März 2024

Sachkunde §34a GewO

Vorwort

Seit dem 01.01.2003 sind die Anforderungen für eine Bewachungsaufgabe, insbesondere für die im tatsächlich öffentlichen Bereich ausgeführten Tätigkeiten, erhöht worden. Wer viel mit Menschen zu tun hat, kann in verschiedenen Situationen Fehler machen. Damit uns so etwas später nicht passiert, müssen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Sachgebieten besonders gut geschult werden.

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass die in diesem Bereich tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortlich Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgabe ermöglichen.

Jeder Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, muss die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handwerkskammer erfolgreich absolviert haben.
Darunter zählen insbesondere:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Publikumsverkehr (Citystreife)
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Leitende Funktionen in Flüchtlingseinrichtungen
  • Leitende Funktionen bei Großveranstaltungen

Zielgruppe

Menschen mit der Bereitschaft in der Sicherheitswirtschaft zu arbeiten

Dauer der Ausbildung

Der Unterricht ist in verschiedenen Formen möglich. Sprich uns dazu an.

  • Vollzeit 240 Stunden in Präsenzform
  • 80 Unterrichtseinheiten je 45 min. in Onlineform
  • Abend- und Wochenendkurse

Inhalt der Maßnahme

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutz
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Umgang mit Menschen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK

Unterrichtszeiten

  • Montag – Freitag in Vollzeit von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr

Zulassungsvoraussetzungen

  • 18 Jahre alt
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • keine relevanten Einträge im Führungszeugnis

Förderungen

Bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist eine Förderung durch verschiedene Stellen (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, DRV, BFD)  möglich. Bei Fragen zur Förderung, kannst Du Dich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Dich gern.

Kosten

  • auf Anfrage

Abschluss

  • Sachkundebescheinigung §34a GewO der IHK
  • Trägerinternes Teilnahmezertifikat